Am 9. September 2012 will der Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtages abschließend die aktuelle Novelle des Sächsischen Hoch- schulgesetzes beraten. Sie soll wenig später im Landtag verabschiedet werden. Zukünftig sollen in Sachsen Juniorprofessorinnen und -professoren nicht mehr wie bisher mit gleichen Rechten wie die übrigen Professuren Promotionen betreuen dürfen. Als Gutachter müssen künftig zwingend W2/W3/C3/C4-Professoren oder -Professorinnen aus Sachsen beteiligt sein.