Voraussichtlich am 26. September 2012 will der Sächsische Landtag eine Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes verabschieden. Die geplante Änderung schwächt die Stellung des wissenschaftlichen Nachwuchses, kann aktuell laufende Promotionen behindern und schadet dem Wissenschaftsstandort Deutschland.
Zukünftig sollen in Sachsen Juniorprofessorinnen und -professoren nicht mehr wie bisher mit gleichen Rechten wie die übrigen Professuren Promotionen betreuen dürfen. Als Gutachter müssen künftig zwingend W2/W3/C3/C4-Professoren oder -Professorinnen aus Sachsen beteiligt sein.
Vorkehrungen für laufende Promotionsverfahren werden nicht getroffen. Es ist völlig unklar, was im Falle von Betreuungen durch nichtsächsische Professorinnen geschieht oder wie mit Doktorandinnen und Doktoranden verfahren werden soll, die von Juniorprofessoren als Gutachtern betreut werden.