Der Vorstand der DGJ hält das Ausmaß der von der Jungen Akademie belegten Hausberufungspraxis für besorgniserregend und sowohl in punkto Qualitätssicherung des deutschen Wisschenschaftssystems als auch der Planbarkeit der Karrieren junger Wissenschaftler_innen für kontraproduktiv. In Hinblick auf begründete Ausnahmefälle wäre eine gesonderte Regel, die die Berufung von Wissenschaftler_innen der eigenen Hochschule auf eine Juniorprofessur strikt verbietet, nach unserer Auffassung jedoch nicht die Lösung für das Problem. Vielmehr gibt es keine Gründe, bei Berufungen auf Juniorprofessuren (W1) anders vorzugehen als bei Berufungen auf andere Professuren (W2, W3). Es sollten also hinsichtlich der Möglichkeit bzw. Beschränkung von Hausberufungen für alle die gleichen Kriterien angelegt werden. Einige Bundesländer machen diesbezüglich in Ihren Gesetzen auch schon zum aktuellen Zeitpunkt keine Unterschiede (siehe Tabelle 4 der Studie der Jungen Akademie).
Wie die Studie der Jungen Akademie aber auch zeigt, haben gesetzliche Regelungen nicht den gewünschten Effekt und Universitäten des gleichen Bundeslandes verhalten sich sehr unterschiedlich. Es ist also nicht eine Verschärfung der Gesetze gefragt, sondern ein Umdenken an den Universitäten, insbesondere an den Einrichtungen, die anscheinend Juniorprofessuren mit Habilitationsstellen gleichsetzen. Besonders problematisch ist aus unserer Sicht, dass durch diese Hausberufungspraxis der Einrichtungswechsel nur zeitlich nach hinten verschoben wird, da er für eine anschließende Berufung auf eine W2- oder W3-Stelle ohnehin gefordert wird, und dadurch ernst gemeinte Tenure-Track-Modelle mit einer langfristigen Perspektive unmöglich gemacht werden.
Wir unterstützen daher mit aller Deutlichkeit die Empfehlungen zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten des Wissenschaftsrats, insbesondere die flächendeckende Tenure-Track-Ausstattung von Juniorprofessuren.
Die hohe Anzahl von Juniorprofessuren ohne Entfristungsmöglichkeit, z.B. an der Freien Universität Berlin, sind besorgniserregend. Eine DGJ-Umfrage aus dem Jahr 2014 zeigte, dass zwei Drittel der Juniorprofessor_innen, deren Stelle in 2014 oder 2015 endete, noch nicht wussten, ob sie eine Anschlussstelle finden werden. Die Tenure-Track-Professur ist in Hinblick auf die Bedenken, die von der Jungen Akademie nun vorgetragen werden, aus unserer Sicht der einzige Weg angemessene Perspektiven zu bieten. Wir treten wie der Wissenschaftsrat für die Bestenauslese vor dem Antritt einer Tenure-Track-Professur ein. Bei entsprechender Evaluation soll dann aber eine Perspektive auf Weiterbeschäftigung geboten werden. Allein aus diesem Grund müssen bei der Berufung von Juniorprofessor_innen die gleichen Kriterien angewandt werden wie bei W2/W3-Berufungen.
Kontakt für Rückfragen: Tobias Potthoff (tobias.potthoff@juniorprofessur.org)