Wir haben die Parteien mit den höchsten Chancen auf einen Einzug in den nächsten hessischen Landtag um eine Antwort auf 16 Fragen gebeten, die wir als DGJ für das deutsche Wissenschaftssystem und insbesondere für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als wichtig erachten. Darunter fallen Fragen zum Wissenschaftsstandort Hessen, zur Gestaltung nachhaltiger Karrierewege, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu Studienbedingungen, zur Finanzierung der Universitäten und der Forschungsförderung.
Die Antworten der Parteien wurden unverändert übernommen. Die Sortierung wurde entsprechend der Reihenfolge auf den Wahlzetteln vorgenommen.
Wissenschaftsstandort Hessen
1. Wie beurteilen Sie die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Hessen im innerdeutschen und internationalen Vergleich?
CDU
Forschung und Wissenschaft, Innovationen, der Transfer von Ideen in die Unternehmen sind zentrale Voraussetzungen für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land. Wir setzen daher klare Signale für Forschung und Wissenschaft. Dass Hessen heute in wichtigen Zukunftstechnologien wie der Bio- und Medizinforschung, der Energie- und Mobilitätsforschung sowie der IT-Forschung zu den führenden Ländern zählt, ist auch Ergebnis einer konsequenten Forschungspolitik der CDU-geführten Landesregierung.
Grundgedanke der hessischen Hochschulpolitik ist die Autonomie: Die Hochschulen sollen das, was sie aufgrund der unmittelbaren Kenntnis entscheiden können, auch allein entscheiden. Das jeweilige Ministerium ist und bleibt Aufsichtsbehörde und kontrolliert die Verwendung der öffentlichen Mittel. Die jeweilige Hochschule trifft jedoch ihre eigenen Entscheidungen, kann ein eigenes Profil aufbauen und eigene Schwerpunkte bilden. Die Landesregierung flankiert diese Entwicklung durch ein zuverlässiges Instrument, den Hessischen Hochschulpakt, welcher den Hochschulen ein Höchstmaß an Planungssicherheit gibt. So ist im Zuge des derzeit laufenden Paktes 2016 – 2020 die Rekordsumme von insgesamt 9 Milliarden Euro den Hochschulen zugesagt worden. Allein im Jahr 2019 wird sich die Grundfinanzierung der Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auf 1,7 Milliarden Euro belaufen. Zum Vergleich: Kurz vor Übernahme der Regierungsverantwortung unter Führung der CDU Hessen standen im Jahre 1998 lediglich 963 Millionen Euro zur Verfügung. Als eines von wenigen Bundesländern hat Hessen zudem die dem Land im Zuge der BAföG-Reformzukommenden Mittel in Höhe von über 80 Millionen Euro pro Jahr vollständig im Hochschulbereich eingesetzt
Hessen hat in den vergangenen Jahren dauerhaft wirksame, beispielhafte Forschungs- und Vernetzungsstrukturen aufgebaut. Mit den „House of“-Strukturen werden regionale Kooperationsnetzwerke gefördert. Dabei besteht ein Cluster aus führenden Unternehmen des Bereiches, wissenschaftlichen Instituten sowie Vertretern der Landesregierung. Die „Houses of“ stärken die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Akteure. Dazu leisten sie Wissenstransfer und Fortbildung, fördern den Austausch, betreiben Standortmarketing, helfen bei der Drittmittelakquise und entwickeln eine Forschungsagenda. Nach diesem Modell wurden das „House of Logistics & Mobility (HOLM)“, das „House of IT“, das „House of Finance“, das „House of Pharma & Healthcare“ und zuletzt das „House of Energy“ in Kassel im Jahr 2015 eingerichtet. Gleichzeitig leisten Hochschulen und Forschungseinrichtungen wie z. B. das „Center for Research in Security and Privacy (CRISP)“ in Darmstadt herausragende Forschung.
Gute Forschungsbedingungen werden auch durch das Arbeitsumfeld bestimmt. Das 3 Milliarden Euro umfassende Hochschulbauprogramm HEUREKA ist eine bundesweit einmalige Erfolgsgeschichte, die unter der Regierungsverantwortung der CDU 2008 ins Leben gerufen wurde. Vielerorts sind Projekte in einem Umfang umgesetzt worden, der einer baulichen Neugründung der betreffenden Hochschule gleichkommt, orientiert jedoch an den konkreten Bedarfen und Planungen vor Ort. Erst im Mai dieses Jahres wurde bspw. die neue Universitätsbibliothek in Marburg eingeweiht, finanziert mit 120 Millionen Euro aus dem HEUREKA-Programm.
Standen in der noch laufenden Phase des HEUREKA-Programmes die Universitäten im Vordergrund, werden in dem sich anschließenden, 1 Milliarde Euro starken HEUREKA II-Programm insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. die Kunsthochschulen profitieren. Mit HEUREKA III wollen wir von 2027 bis 2030 zusätzlich 1 Milliarde Euro zum weiteren Abbau des Sanierungsbedarfs an den hessischen Hochschulen bereitstellen. Gleichzeitig werden wir das Programm HEUREKA II im Zeitraum 2021 bis 2026 um 500 Millionen Euro verstärken.
Eckpfeiler der Forschungsförderung in unserem Land ist seit 2008 das unter Regierungsverantwortung der CDU geschaffene themenoffene und qualitätsgeleitete Forschungsförderprogramm LOEWE. Seit 2008 wurden insgesamt rund 800 Millionen Euro Landesmittel in die Förderung herausragender wissenschaftlicher Verbundvorhaben von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen investiert. Hinzu kommen von den LOEWE-Projekten eingeworbene Drittmittel und Eigenmittel von Unternehmen in Höhe von insgesamt über 954 Millionen Euro. Allein dank LOEWE belaufen sich die Investitionen in Forschung und Entwicklung in Hessen in diesem Zeitraum auf mehr als 1,75 Milliarden Euro. Bisher wurden mehr als 1.500 Promotions- und Habilitationsverfahren abgeschlossen.
Mit Hilfe von LOEWE wurde und wird auch moderne Forschungsinfrastruktur etabliert. Für sechs Baumaßnahmen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Frankfurt a. M., Gießen und Darmstadt wurden insgesamt 66 Millionen Euro bewilligt; weitere 14 Millionen Euro wurden in Aussicht gestellt. In profilbildenden Forschungsbereichen der Universitäten haben LOEWE-Förderungen wichtige Grundlagen für Forschungsbauanträge Hessens zur Mitfinanzierung durch den Bund geschaffen. Mit 16 Bauvorhaben, die sich seit 2007 im Antragsverfahren beim Wissenschaftsrat durchgesetzt haben, ist Hessen sehr erfolgreich. Bei sechs Bauvorhaben haben LOEWE-geförderte Forschungszentren maßgeblich zum Wettbewerbserfolg beigetragen. Insgesamt konnten für Forschungsbauten 162 Millionen Euro an Bundesmitteln eingeworben werden.
Die KMU-Verbundprojekte der Förderlinie 3 strahlen in alle hessischen Landkreise aus, denn sie verzeichnen 855 Partner aus Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereinen und Gebietskörperschaften. 2008 bis 2017 wurden 266 Vorhaben mit einem Bewilligungsvolumen von insgesamt 68 Millionen Euro in unterschiedlichen Technologiefeldern ausgewählt. 4
Wir wollen in der kommenden Legislaturperiode die LOEWE-Mittel deutlich auf 100 Millionen Euro p. a. anheben und – anders als die Partei DIE LINKE in Hessen – das Programm nicht abschaffen, sondern noch ausweiten. Ziel ist es u. a., ein neues Modul in der Förderlinie 3 zur Förderung von Start-ups zu schaffen.
SPD
Es ist eine der zentralen Aufgaben eines Bundeslandes, die Rahmenbedingungen für gute Bildung herzustellen. Dieser Aufgabe sind die CDU-geführten Landesregierungen in den letzten zwei Jahrzehnten nur begrenzt nachgekommen. Zwar wurden wie in anderen Bundesländern auch die Mittel für die Hochschulen erhöht, um den Studierendenaufwuchs abzufedern, aber das ging zulasten der Qualität des Studiums. So ist die Anzahl der Studierenden pro Lehrkraft steil angestiegen, sind gute Lehre und Betreuung zunehmend schwieriger geworden. Besonders deutlich wird dies in den weiter sinkenden Ausgaben pro Studierendem/ Studierender in Hessen. Im Jahr 2000 betrug der Anteil der Forschungsmittel hessischer Hochschulen, gemessen an allen Forschungsmitteln an Hochschulen bundesweit, 7 %. Im Jahr 2016 waren es 6,8 %. Im Bundesländervergleich ist Hessen ein Stück runtergerutscht, weil ein paar andere Bundesländer mehr gemacht haben. Hessen hat auf eine Fokussierung auf Spitzenforschung gesetzt und dafür 2,5 Prozent seiner Hochschulmittel gebunden, während andere Bundesländer das Geld direkt an die Hochschulen gegeben haben.
Wir wollen die Internationalisierung des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Hessen stärken und die Außenwissenschaftspolitik weiter ausbauen. Hessen, in der Mitte Europas gelegen und global wie keine andere Region in Europa vernetzt, braucht eine international ausgerichtete Wissenschafts- und Forschungspolitik, um auch zukünftig international konkurrenzfähig zu sein. Außerdem wollen wir die Rahmenbedingungen verbessern, unter denen Forschungswissen, neue praktikable Ideen und Innovationen schnell ihren Weg in Gesellschaft, Wirtschaft und Technik finden. Neben der einer international wettbewerbsfähigen Ressourcenausstattung der Hochschulen brauchen wir dafür in Hessen angemessene Schnittstellen zwischen der Forschung in Praxis und der Praxis in Forschung. Hochschulen und Betriebe, gesellschaftliche Institutionen und Organisationen können von diesem Austausch profitieren. Denn nicht nur gibt die Wissenschaft Anregungen für die Praxis. Auch umgekehrt ist der Austausch mit der außerhochschulischen Anwendungspraxis eine wichtige Erkenntnisquelle für die Lehre und Forschung. Dafür wollen wir Beratung und Interaktion mit den Hochschulen und ihrem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld optimieren und ausbauen.
Wir treten dafür ein, eine engere Kooperation von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Entwicklung in Hochschulen, Forschungseinrichtungen und den Forschungs- sowie Entwicklungsabteilungen von Unternehmen mit allen an der Forschung Interessierten zu diskutieren und zu vereinbaren. Dazu wollen wir eine regional- und strukturpolitisch begründete Landesforschungskoordination, die längerfristige Perspektiven eröffnet für Synergien zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung in der Wissenschaft und den Unternehmen sorgt. Die SPD will einen hessischen Forschungs- und Innovationsrat einrichten, in dem Hochschulen, Parlament und gesellschaftliche Gruppen gemeinsam darüber beraten, wie Forschung Innovation in Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben kann. Dieser erhält einen begrenzten Etat zur Anschubfinanzierung von gemeinsam identifizierten Innovationsprojekten und vergibt in diesem Rahmen Forschungsprojekte einschließlich des notwendigen Personals. Die Projekte selbst werden an hessischen Hochschulen durchgeführt.
GRÜNE
Unsere hessischen Hochschulen sind die Quelle des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts. Für eine national sowie international wettbewerbsfähige Hochschulforschung müssen entsprechende personelle und räumliche Kapazitäten dauerhaft sichergestellt werden. Daher brauchen wir eine Hochschulfinanzierung, die der starken Nachfrage nach Studienplätzen Rechnung trägt und gleichzeitig (inter)national wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre in den Hochschulen schafft. Während die Hochschulen in der vorherigen Wahlperiode mit stagnierenden Budgets, bzw. sogar mit Kürzungen in der Mittelzuweisung operieren mussten, hat Hessen unter GRÜNER Regierungsbeteiligung als erstes Land die Empfehlungen der großen Wissenschaftsorganisationen umgesetzt, die Hochschulfinanzierung um ein Prozent oberhalb der Inflation aufwachsen zu lassen, und damit die Grundfinanzierung deutlich verbessert. Ziel hessischer Hochschulpolitik muss es sein, diese Position auszubauen.
Wissenschaftsfreiheit und Internationalisierung der Forschung sind unverzichtbar für die Wissenschaftspolitik Hessens. Uns GRÜNEN sind die zahlreichen Kooperationen mit internationalen Partnern wichtig. Auch die Fortführung des Erasmus+-Programms für den internationalen studentischen Austausch ist hierbei aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung. Auslandsaufenthalte von Auszubildenden oder Studierenden müssen gestärkt werden. Wir schließen uns dem weltweiten Protest gegen Einschränkungen der Wissenschafts- und Lehrfreiheit von Wissenschaftsorganisationen sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, dem „March for Science“ an. Wir sehen Wissenschaft als treibende Kraft für internationalen Austausch und interkulturellen Dialog. Gerade in Zeiten internationaler Krisen ist die Wissenschaft ein wertvolles zwischenstaatliches Bindeglied, das unbedingt geschützt und erhalten werden muss. Der europäische Forschungsraum lebt auch vom Austausch und von der Mobilität seiner Forschenden.
DIE LINKE
Die Leistungsfähigkeit des hessischen Wissenschaftssystems ist zweigeteilt. Auf der einen Seite hat sich die Unterfinanzierung der Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren durch den Aufwuchs der Studierendenzahlen zunehmend verschlechtert – trotz des vom Bund mitfinanzierten Hochschulpakts 2020. Auf der anderen Seite konnten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Projektförderung durch hohe Zuwächse im gleichen Zeitraum ihre Position auch im internationalen Vergleich verbessern. Gleichzeitig haben es viele öffentlich finanzierte Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen verstanden, junge Wissenschaftler*innen mit der Aussicht auf eine der stark reduzierten, unbefristeten und mit vielen Privilegien ausgestatteten Stellen zu Höchstleistungen anzuspornen, ohne dies in irgend einer Form zu honorieren. Ausdruck findet dies in der hohen Zahl von befristet beschäftigten Wissenschaftler*innen, die langfristig die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Hessen im internationalen Vergleich verschlechtern werden.
FDP
Wir Freien Demokraten wollen, dass Hessen das Innovationsland Nummer eins in Deutschland wird. Denn unser Land hat die besten Voraussetzungen dafür. Die Hochschulen unterschiedlicher Art, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die unzähligen forschenden Unternehmen und Institute bilden eine vielfältige Wissenschaftslandschaft. Ein großes Fund von dem die Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit des Landes maßgeblich profitieren können. Aber wir wollen, dass der Wissenschaftsstandort Hessen auch eine führende Wissensregion Europas wird. Wir brauchen neue Impulse aus der Wissenschaft, damit wir den Wohlstand von morgen, Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum in der Zukunft sichern können. Die Studierenden sollen an den hessischen Hochschulen exzellente Studienbedingungen vorfinden. Die Hochschulen in unserem Land sollen an die akademische Qualität der besten Hochschulen in der Welt heranrücken. Für ein erfolgreiches Studium brauchen Studierende individuelle Betreuung, um nicht nur Scheine zu sammeln, sondern Fortschritte zu machen. Sie benötigen praktische Einblicke in Forschung und Anwendung. Wir vertrauen auf die Menschen und das Know-how in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und wollen diese in ihrer Arbeit unterstützen. Mehr Autonomie, bessere Rahmenbedingungen und eine verlässliche auskömmliche Finanzierung sind Voraussetzungen, damit Hessen für Spitzenforscher und akademische Lehrer aus der ganzen Welt und auch unter den Studierenden an Attraktivität gewinnt.
AfD
Deutschland ist ein rohstoffarmes Land. Die Bildung der Bevölkerung das einzige Kapital. Diese Ausgangslage erfordert höchste Priorität für die Bildung, d.h. mehr Investitionen auf allen Ebenen, an den Universitäten und Fachhochschulen in Forschung (leistungsorientierte Vergabe) und Lehre (Last- (= an der Studierendenzahl) orientierte Vergabe). Letzteres betrifft auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie bsp. Max-Planck-Institute. Diese müssen verstärkt in die Lehre eingebunden werden, um ihre Forschungstätigkeit und -exzellenz in die Lehre einzubringen.
2. Welche Initiativen sehen Sie vor, um die Leistungsfähigkeit und Attraktivität zu steigern?
CDU
Siehe Antwort zu Frage 1
SPD
Siehe Antwort zu Frage 1
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 1.
DIE LINKE
Wir wollen die Hochschulen in ihrem eigenen Profil als Zentrum des Wissenschaftssystems stärken. Dazu muss dringend die Grundfinanzierung stabilisiert werden und den steigenden Anforderungen in den Bereichen Lehre und Forschung entsprechend anwachsen. Hierbei muss der Bund eine stärkere Verantwortung übernehmen. Wir wollen eine Verstetigung der ersten Säule des Hochschulpakts 2020 auf dem Niveau von 2017, ein Programm zur Reduzierung der Betreuungsrelationen an den Hochschulen sowie eine Wiedereinführung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Zudem wollen wir ein Anschubprogramm des Bundes für 10.000 unbefristete Stellen jährlich. Das Land Hessen muss sich hierfür im Bundesrat und den verschiedenen Gremien einsetzen.
DIE LINKE will eine Demokratisierung durch starke, viertelparitätisch besetzte Hochschulgremien sowie gute und sichere Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf allen Karrierestufen. Eine Personalstrukturreform muss Perspektiven für dauerhafte Beschäftigung neben der Professur gestalten und befristete Arbeitsverträge auf das zur Qualifikation notwendige Maß begrenzen. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Wissenschaft und Forschung sichern.
FDP
Siehe Antwort zu Frage 1
AfD
Siehe Antwort zu Frage 1
3. Wie beurteilen Sie die zukünftige Bedeutung von Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Hessen (und in Deutschland)?
CDU
Siehe Antwort zu Frage 1
SPD
Siehe Antwort zu Frage 1
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 1.
DIE LINKE
Wissenschaft und Forschung werden auch in Zukunft in Hessen und Deutschland eine sehr bedeutende Rolle spielen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Arbeits- und Studienbedingungen an allen Forschungseinrichtungen angemessen ausgestaltet werden.
FDP
Siehe Antwort zu Frage 1
AfD
Siehe Antwort zu Frage 1
Gestaltung nachhaltiger Karrierewege in der Wissenschaft
4. Halten Sie die Einführung von Tenure-Track-Professuren für ein wirksames Mittel, um nachhaltigere Personalstrategien in Universitäten zu etablieren?
CDU
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat für uns als CDU Hessen eine herausragende Bedeutung und ist eine im originären Interesse der Hochschulen selbst liegende Aufgabe. Ziel der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist es, für jede Karrierestufe eine ausreichende Anzahl gut qualifizierter Nachwuchswissenschaftler zu gewinnen und sie zu befähigen, sich erfolgreich entweder für die nächste Qualifikationsphase innerhalb der Wissenschaft zu bewerben oder aber auch außerhalb in Industrie und Privatwirtschaft eine dauernde Berufsperspektive zu finden. Dies hängt nicht nur vom persönlichen Leistungsvermögen des Nachwuchswissenschaftlers ab, sondern wird gleichermaßen beeinflusst von strukturellen Entwicklungen der einzelnen Fächer, der Anzahl freier Qualifizierungsstellen und frei werdender Professorenstellen oder der hochschulspezifischen Neuausrichtung von Forschungsschwerpunkten.
Die Hochschulen haben die Wichtigkeit der Personalentwicklung früh erkannt und ihr institutionell Rechnung getragen. Beispiele hierfür sind u. a. die Einrichtung von Stabstellen/Referaten für Personalentwicklung, langfristige Personalentwicklungskonzepte, die Weiterentwicklung der Personalführungskompetenzen sowie der zielgruppenspezifischen Kompetenzentwicklung, zentrale und bereichsorientierte Graduiertenfördereinrichtungen, die Mitgliedschaft im bundesweiten Netzwerk für Personalentwicklung an Universitäten, die langfristige Planbarkeit von Karrierewegen in der Wissenschaft sowie die Prüfung von Dauerstellen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. Auditierung zur ,,familiengerechten Hochschule”), die Förderung der Chancengleichheit, die Gesundheitsförderung und die zunehmende Internationalisierung.
Die TU Darmstadt hat bspw. ein durchgängiges Förderkonzept zur Karriereentwicklung von Promovierenden (R1), Postdocs (R2) und Personen in der Qualifikationsphase für eine Professur (R3) entwickelt. Die Strukturierung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfolgt in Abhängigkeit des Karriereziels: der Förderung liegen folgende Elemente zugrunde: Transparenz schaffen, Phasen gestalten, Durchlässigkeit fördern, Kompetenzen entwickeln und Übergänge gestalten. Den Promovierenden werden Zugangsvoraussetzungen für eine wissenschaftliche Karriere transparent gemacht und verschiedene (fachspezifische) Karrierewege hin zur Professur vermittelt. Mit Maßnahmen und Angeboten, die auf die Karrierewege zugeschnitten sind, werden die Promovierenden auf die nächsten Karriereschritte – Postdoc und Qualifikation für eine Professur – vorbereitet.
Im aktuellen Hessischen Hochschulpakt 2016 – 2020 wurde jedoch vereinbart, dass die Hochschulen eine aufgabengerechte und funktionale Personalstruktur anstreben sollen. Sie entwickeln als Steuerungsinstrumente Personalkonzepte, die insbesondere auch die Personalstruktur und die Personalentwicklung des wissenschaftlichen Personals zum Gegenstand haben. Die Personalkonzepte der Hochschulen sollen insbesondere vorsehen, dass Daueraufgaben in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen wahrgenommen werden, soweit dies aufgrund der zu erbringenden Dienstleistungen sinnvoll und angemessen ist und die Chancen für den künftigen wissenschaftlichen Nachwuchs gesichert bleiben. Die Hochschulen erlassen zudem Leitlinien zu einer adäquaten Befristungspraxis beim wissenschaftlichen Personal, mit denen unabhängig von der Mittelherkunft jeweils der Bezug zwischen Befristungszweck und Befristungsdauer hergestellt und angemessen berücksichtigt wird. Die Hochschulen werden den Anteil kurzfristiger wissenschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse reduzieren und den Anteil attraktiver unbefristeter wissenschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse in geeignetem Umfang erhöhen. Diese grundsätzliche Übereinkunft wurde in den entsprechenden Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen konkretisiert.
Das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses will in zwei Förderrunden in den Jahren 2017 und 2019 insgesamt 1.000 „Tenure-Track“-Professuren an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen fördern. Hierfür stellt der Bund 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Hessen war in der ersten Förderrunde dabei überdurchschnittlich erfolgreich und konnte 39 Professuren einwerben.
Mit dem Programm soll einer deutlich größeren Zahl hervorragender Nachwuchswissenschaftler bessere und verlässliche Karrierechancen geboten werden. Voraussetzung einer Förderung ist u. a., dass für die betreffende Universität Personalentwicklung sowie die Entwicklung der Personalstruktur und der Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses strategische Handlungsfelder sind und ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung vorgelegt wird. Dieser Prozess kann aus Sicht der CDU Hessen einen Beitrag dazu leisten, die Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Universitäten planbarer und transparenter werden zu lassen.
Bereits im Haushalt 2015 wurde die Schaffung von 171 zusätzlichen Stellenhülsen für W2-Professuren beschlossen. Zum Haushalt 2017 wurden insgesamt weitere 160 Stellenhülsen geschaffen, um die hessischen Hochschulen in die Lage zu versetzen, den weiterhin hohen Bestand an Studenten bewältigen zu können.
Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2018/19 wurden zur Verbesserung der Karrierechancen des wissenschaftlichen Nachwuchses schließlich 78 W 1-Juniorprofessuren in W 2-Professuren angehoben. Diese sollen für eigene „Tenure-Track“-Strategien der Hochschulen verwendet werden.
Die CDU Hessen wird die Anschlussfinanzierung des Bund-Länder-Programmes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gewährleisten. Wir werden die dazu gestarteten Initiativen unserer Hochschulen weiter unterstützen.
SPD
Tenure-Track-Professuren sind eine Möglichkeit zusätzliche und dauerhafte Stellen zu schaffen. Das Bund-Länder-Programm ist aber nur als Anschub- bzw. Zwischenfinanzierung gedacht, für die der Bund Mittel bis 2032 gewährt. Der Haken bleibt, dass jede/r Teilnehmer/in nur die potentielle Chance hat, entfristet zu werden. Eine zeitliche Befristung, auch wenn sie länger als üblich ist, kann eine Zwischenlösung sein.
Wir wollen prekäre Arbeitsverhältnisse an Hochschulen ebenso wie befristete Arbeitsverträge zugunsten unbefristeter Stellen abbauen, um die prekäre Lage junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern. Nur jede/r 25. Doktorand/in und jede/r fünfte Habilitierte erhält eine Dauerstelle in der Wissenschaft. Der Präsident der Hamburger Universität Dieter Lenzen hat die Situation sehr treffend beschrieben: „Wir haben eine Situation, in der zehnt Prozent eine Festanstellung haben und 90 Prozent des wissenschaftlichen Personals an der Uni sind halt Nachwuchswissenschaftler. Und klar, Vergleiche hinken immer, aber das Unternehmen möchte ich sehen, wo 90 Prozent der Angestellten Auszubildende sind.“
Die hessischen Hochschulen tun viel, um die sich einen guten Ruf in Deutschland zu erarbeiten. Das ist nicht das Ergebnis besonderer Förderung durch das Land oder die Landesregierung, sondern vor allem eine Leistung der Menschen, die an den Hochschulen im wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Bereich arbeiten. Unser Ziel ist es daher, Probleme abzubauen und gute Arbeitsbedingungen für alle Hochschulbeschäftigten zu schaffen. Dazu wollen wir einen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und zum Schutz vor prekärer Beschäftigung – auch für studentische Hilfskräfte – einführen, der den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ umsetzt. Wir werden uns dafür engagieren, dass der Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse erhöht wird und Mindestvertragslaufzeiten eingehalten werden. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Streichung der „sachgrundlosen Befristung“ von Arbeitsverhältnissen ein. Außerdem werden wir die Möglichkeiten zur Entfristung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben erweitern. Den ständigen Druck zur Drittmittelakquise, der auf vielen Beschäftigungsverhältnissen lastet, wollen wir durch eine bessere und verlässlichere Grundausstattung der Hochschulen senken.
Obwohl der Anteil von Frauen an den Studierenden und im Mittelbau der Universitäten ständig gestiegen ist, sind sie im Bereich der Professuren an den Hochschulen in Hessen noch immer unterrepräsentiert. Auf Teilzeitstellen und befristeten Stellen sind Frauen deutlich überrepräsentiert. Wir werden die Wissenschaftslaufbahn durch eine bessere Vereinbarkeit mit Familie attraktiver für weibliche Nachwuchskräfte machen und streben einen Frauenanteil von 50 % der Professuren an. Auf die Verankerung von Zielquoten bei Promotionen und Habilitationen und Tenure-Track-Professuren werden wir hinwirken.
GRÜNE
Erst in dieser Wahlperiode haben wir im Rahmen der Hochschulgesetz-Novellierung die Qualifikation über Tenure-Track-Professuren eingeführt. Das finden wir gut und wir wollen die Einrichtung von Tenure-Track-Professuren an den Universitäten weiter ausbauen, um jungen Nachwuchswissenschaftlern und –wissenschaftlerinnen mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu bieten. Hessen gehört bereits zu den Bundesländern, die überdurchschnittlich viele Tenure-Track-Professuren im Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses einwerben konnten. Auch werden wir neue Nachwuchsförderprogramme an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften besonders unterstützen. Denn gerade dort, wo der Mittelbau zur Personalrekrutierung fehlt, sind Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung von großer Bedeutung. Wir wollen Tenure-Track-Professuren weiter stärken, aber die Habilitation nicht abschaffen. In Hessen setzen wir uns für die akademische Selbstverwaltung und Hochschulautonomie ein, das heißt, die Hochschulen sind u.a. frei in ihrer Entscheidung, ob und welchen Stellenwert die Habilitation in Zukunft haben wird oder ob eine Lehrstuhl- bzw. Departmentstruktur für sie das Beste ist. Auch in Bezug auf die vielfältigen Stellenkategorien wollen wir nach dem Motto „Ermöglichen statt Verordnen“ verfahren.
DIE LINKE
Die Bemühungen der Hochschulen, die Karrierewege der Professuren zu flexibilisieren und zu vereinfachen, begrüßen wir. Angesetzt werden muss jedoch schon im akademischen Mittelbau, auf dem Weg zur Promotion. Insbesondere die schon mehrfach angesprochenen prekären Beschäftigungsverhältnisse dort untergraben die Förderung des eigenen wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Abhängigkeit von Drittmitteln ebenso wie die chronische Unterfinanzierung sorgen letztendlich für Kettenverträge, die den Beschäftigten meist gar keine Zeit für eine eigene Weiterqualifikation lassen.
FDP
Wir Freie Demokraten sehen das Tenure-Track-Verfahren in Deutschland durchaus positiv, da es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine größere Planungssicherheit für die Laufbahn gibt und zudem Leistungsanreize ermöglicht. Wie auch in anderen hochschul- und forschungsrelevanten Bereichen möchten wir den Hochschulen bei der Ausgestaltung einen möglichst großen Spielraum lassen. Wir sehen durchaus die Möglichkeit, die Hochschulen auch mit Blick auf Folgeprogramme zu unterstützen. Denn weitreichende Autonomie für die Hochschulen bedeutet nicht, dass das Land sich aus seiner Verantwortung zurückzieht und ohne Zukunftsstrategie für eine erfolgreiche Hochschul- und Wissenschaftslandschaft agiert. Gemeinsam mit den Hochschulen müssen Entwicklungen analysiert, Parameter evaluiert und weiterentwickelt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen zu stärken. Dazu gehört selbstverständlich auch die Realisierung von zukunftsweisenden Personalkonzepten, die bei Erfolg fortgeführt und ggf. auch angepasst werden sollten.
AfD
Es geht nicht an, dass die Hochschullaufbahn entweder zur Professur oder ins Prekariat führt, hier müssen Wege in den akademischen Mittelbau geschaffen werden, bsp. auch für reine Lehrtätigkeit.
Gerade für besonders geeignete Kandidaten ist die Hochschullaufbahn oft aufgrund der langen beruflichen Unsicherheit und der im Vergleich mit Industrie und Wirtschaft niedrigen Vergütung unattraktiv, sodass dieser Personenkreis oftmals nicht für eine Hochschullaufbahn gewonnen werden kann, was für die Ausbildungsqualität fatal ist. Dem muss entgegengewirkt werden. Dies könnte bsp. dadurch geschehen, dass Juniorprofessoren, die die 1. Evaluation nach drei Jahren erfolgreich absolvieren, in ein Verdauerungs- resp. Tenure Track-Verfahren eingeschleust werden, je nach in den weiteren drei Jahren bewiesener Eignung als wiss. Mitarbeiter (hierzu muss der universitäre Mittelbau ausgebaut werden) oder nach erfolgreicher Bewerbung in W2-oder W3- Professuren ( hier muss parallel eine im internationalen Vergleich angemessene Zahl an Professuren geschaffen werden). Juniorprofessoren sollten in den 1. drei Qualifikationsjahren von der Mitarbeit in den universitären Gremien freigestellt werden, um sich voll auf ihre Forschungstätigkeit konzentrieren zu können.
Eine neugeschaffene Verschärfung des Risikos für prekäre Beschäftigungsverhältnisse liegt in dem WissZeitVG. Wie der Name schon vermuten lässt, ist dieses Gesetz ein bürokratisches Monster ohne Bezug zur Praxis. So führt das Verbot von Kettenbefristungsverträgen ohne gleichzeitige Erhöhung der unbefristeten Stellen dazu, dass langjährige, gut eingearbeiteten wissenschaftlichen Mitarbeitern aus formalen Gründen gekündigt werden muss. Dies hilft den Mitarbeitern überhaupt nicht (was aber eine Intention des Gesetzes war) und schadet der betroffenen Abteilung, da u.U. schwer zu ersetzendes Know-How verloren geht. Das WissZeitVG ist auch ein Regulierungsmonster. Wenn etwas wissenschaftsfeindlich ist, dann ist es Bürokratisierung und Regulierung. Diese behindern die in der Wissenschaft so notwendige Flexibilität. Das Gegenteil ist notwendig: Der Wissenschaft muss mehr Selbstmanagement zugestanden werden. Die AfD wird sich für die Abschaffung des WissZeitVG in der im März 2016 in Kraft getretenen Form einsetzen.
5. Falls ja, planen Sie über das Bund-Länder-Programm hinausgehende oder das Programm ergänzende Initiativen zu ihrer Etablierung in Hessen? Falls nein, welche Maßnahmen halten Sie für effektiver?
CDU
Siehe Antwort zu Frage 4
SPD
Siehe Antwort zu Frage 4
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 4
DIE LINKE
Das Bund-Länder-Programm ist an verschiedenen Stellen nicht ausreichend. So hatte der Wissenschaftsrat vorgeschlagen, mehr als sechsmal so viele Stellen zu schaffen, wie im Bund-Länder-Programm vorgesehen. Vor allem aber hat uns enttäuscht, dass in dem Programm keine Förderung alternativer Karrierewege jenseits der Professur aufgenommen wurde. Das Programm dient vor allem dem Erhalt der überkommen Strukturen an den deutschen Hochschulen, in deren Folge der größte Teil der dort beschäftigten Wissenschaftler*innen in einem starken Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Lehrstuhlinhaber steht. Ein eigenverantwortliches und eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten verbunden mit einer unbefristeten Stelle muss für wissenschaftliche Beschäftigte an Hochschulen auch ohne Professur möglich sein. Wir fordern eine Entfristungsoffensive im akademischen Mittelbau, auch Befristungen im fortgeschrittenen Stadium nach der Promotion (auch mit Anschlussperspektive bei positiver Evaluation) wollen wir größtenteils abschaffen.
FDP
Siehe Antwort zu Frage 4
AfD
Siehe Antwort zu Frage 4
6. In der ersten Förderperiode des Bund-Länder-Programms für Tenure-Track-Professuren waren hessische Universitäten mit ihren Konzepten zur Förderung besonders erfolgreich. Sehen Sie dafür eine Erklärung im hessischen Hochschulsystem? Schlagen Sie noch zusätzliche Unterstützungen für die Universitäten für die nächste Auswahlrunde vor?
CDU
Mit der Bewilligung der Anträge der Justus-Liebig Universität Gießen, der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M. und der Technischen Universität Darmstadt gehört Hessen zu den fünf Ländern in Deutschland, welche durch die erfolgreichen Anträge ihrer Universitäten überdurchschnittlich viele „Tenure-Track“-Professuren einwerben konnten. Eine Ursache hierfür ist sicherlich, dass die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Zusammenarbeit mit den hessischen Hochschulen einer der Schwerpunkte der CDU-geführten Landesregierung ist.
SPD
Siehe Antwort zu Frage 4
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 4
DIE LINKE
Die Linke möchte sich auch im Hochschulbereich gegen den ständigen Wettbewerbsgedanken aussprechen. Uns ist wichtig, dass auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften Promotionen ermöglicht worden sind, und dass die Wege zur Promotion und Habilitation geebnet und mehr Menschen unter guten Bedingungen ermöglicht werden.
FDP
Siehe Antwort zu Frage 4
AfD
Siehe Antwort zu Frage 4
7. Welchen Stellenwert sollte die Habilitation in Zukunft im hessischen Hochschulsystem haben?
CDU
Mit Blick auf die unterschiedlichen Fächerkulturen wird die Habilitation z. B. in den Geisteswissenschaften auch in Zukunft noch eine Rolle spielen. Dies gilt deutlich weniger in den Naturwissenschaften und in der Medizin mit einer mitunter sehr raschen Folge wissenschaftlichen Innovationen. Hier können Publikationen in Fachzeitschriften eine Habilitationsschrift ersetzen (kumulative Habilitation). Im Übrigen hat der Wissenschaftsrat bereits im Jahr 2014 eine Verkürzung der „Postdoc“-Phase bei gleichbleibendem wissenschaftlichem Qualifikationsniveau empfohlen, um so eine frühere Berufbarkeit auch ohne Habilitation zu erreichen.
SPD
Siehe Antwort zu Frage 4
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 4
DIE LINKE
Die Habilitation als Voraussetzung für eine Berufung auf eine Professur ist bereits heute nicht mehr dir Regel. Alternative Modelle wie Juniorprofessuren und Nachwuchsgruppenleiter*innen haben sich etabliert. In einigen Fächern wird bei Berufungen sogar gänzlich auf das Vorhandensein einer solchen Qualifikation verzichtet. Gleichzeitig ist sie weiterhin zeitgemäß, weil sie auch weiterhin eine wissenschaftliche Qualifikation ermöglicht, ohne an eine der selteneren Stellen für Juniorprofessuren oder Nachwuchsgruppenleitungen gebunden zu sein.
FDP
Siehe Antwort zu Frage 4
AfD
Siehe Antwort zu Frage 4
8. Inwieweit sollte es in Zukunft befristete Juniorprofessorinnen und -professoren (bzw. vergleichbare Positionen nach der Promotion) ohne Tenure-Track in Hessen geben?
CDU
Anstelle der bisherigen Juniorprofessur haben wir im Rahmen des neuen Hessischen Hochschulgesetzes mit der Qualifikationsprofessur ein „Tenure Track“ geschaffen, der Nachwuchswissenschaftlern eine gesicherte Perspektive auf eine Lebenszeitprofessur oder eine höherwertige Professur nach Bewährung zu eröffnen vermag. Um den hessischen Hochschulen hierbei die erforderliche Flexibilität einzuräumen, wurde festgelegt, dass Qualifikationsprofessuren auch ohne Entwicklungszusage begründet werden können. Gleichzeitig wurde jedoch klargestellt, dass dies nur den Ausnahmefall darstellen soll. Diese Regelung halten wir weiterhin für praxisgerecht.
SPD
Siehe Antwort zu Frage 4
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 4
DIE LINKE
DIE LINKE hat sich im Rahmen der letzten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gegen weitere Befristungsmöglichkeiten von wissenschaftlichen Beschäftigten mit Promotion ausgesprochen. Eine Ausnahme ist bei einer Beschäftigung im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nur in zwei Fällen möglich:
-
Wenn es sich um eine Qualifizierungsstelle handelt, bei der vorgesehen ist, dass nach spätestens zwei Jahren die Befristungsabrede entfällt, sobald in einem wissenschaftlichen Gutachten festgestellt wurde, das die fachliche, pädagogische und persönliche Eignung des Qualifizierungsziels erreicht worden ist,
-
Wenn es sich um eine Beschäftigung im Rahmen eines drittmittelfinanzierten Projekts handelt. Die Dauer der Befristung muss der Projektlaufzeit entsprechen, darf gleichzeitig jedoch nicht weniger als 24 Monate betragen.
Um eine Umgehung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu verhindern, wollen wir die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz vollständig streichen und nur eine einmalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeber erlauben.
FDP
Siehe Antwort zu Frage 4
AfD
Siehe Antwort zu Frage 4
9. Mit der Qualifikationsprofessur hat Hessen eine bundesweit einmalige Stellenkategorie für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Weg zu einer Lebenszeitprofessur eingeführt. Mit Habilitation, Nachwuchsgruppenleitungen, Juniorprofessuren und weiteren Stellenkategorien trägt das Modell damit zu einer wachsenden Heterogenität wissenschaftlicher Karrierepfade zwischen den Bundesländern bei. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?
CDU
Bereits mit dem Tenure-Track-Programm haben sich Bund und Länder auf ein bundesweit geltendes, attraktives Konzept für die Postdoc-Phase verständigt, das geeignet ist, in diesem Bereich für mehr Transparenz zu sorgen. Die wachsende Heterogenität ist im Übrigen nach unserer Auffassung ein Ausdruck der unterschiedlichen Fächerkulturen, einer sich ausdifferenzierenden Hochschullandschaft und starken außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit jeweils eigenen Bedarfen. Diesen Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte bewertet die CDU Hessen als Chance für ein leistungs- und zukunftsfähiges Wissenschaftssystem in Hessen, wie es auch in der Kategorie „Qualifikationsprofessur“ zum Ausdruck kommt.
SPD
Es braucht keine bundesweit einmalige neue Kategorien um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wichtiger wäre es, die Grundfinanzierung der hessischen Hochschulen zu verbessern.
Über eine derartig grundlegende Reform der Personalstrukturen, wie es die Umstellung vom Lehrstuhlprinzip auf eine aus dem Ausland bekannte Department-Struktur vorsieht, haben wir uns als Partei noch keine abschließende Meinung gebildet. Die Auswirkungen wären gravierend für den Mittelbau und erfordern allein aus diesem Grund eine sehr breite und gründliche Diskussion.
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 4
DIE LINKE
Diese unterschiedlichen Stellenkategorien stellen weniger alternative Karrierepfade dar, vielmehr sind sie neue Verfahren um die Qualifikation zu erwerben, einen Lehrstuhl besetzen zu können. Wenn es um alternative Karrierewege geht, sollten vor allem Karrierewege ausgestaltet werden, die nicht unbedingt eine Professur zum Ziel haben. Beispielsweise nicht auf Anweisung arbeitende unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die ohne Professur und Habilitation ihre eigenen wissenschaftlichen Projekte entwickeln und bearbeiten.
FDP
Siehe Antwort zu Frage 4
AfD
Die AfD hält diese Vielfalt an Qualifikationswegen für sinnvoll, aber nur bei gleichzeitiger Erhöhung der Dauerstellen im Mittelbau und bei den Professuren. Eine Vielfalt, die letztendlich ins Prekariat führt, braucht niemand.
10. In den vergangenen Jahren wird verstärkt ein Wandel von einer Lehrstuhl- hin zu einer Departmentstruktur an Universitäten diskutiert. Wie bewerten Sie die Departmentstruktur als mögliche Organisationsform für hessische Universitäten?
CDU
Bereits 2004 hat sich der Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen zu forschungs- und lehrförderlichen Strukturen in der Universitätsmedizin“ positiv zur Etablierung von Departmentstrukturen geäußert und hierzu Leitlinien entwickelt. Die jeweils vorhandenen Ressourcen wie wissenschaftliche Mitarbeiter, Personal, Material und Räume werden dann nicht einzelnen Professuren zugeordnet, sondern sind für alle gleichermaßen zugänglich. Hintergrund der Diskussion ist aus unserer Sicht u. a. die Frage nach einer ausreichenden Grundfinanzierung bzw. der Ausgestaltung eines tragfähigen akademischen Mittelbaues. Die CDU Hessen will daher in der kommenden Legislaturperiode darauf hinwirken, dass mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse im Mittelbau geschaffen werden, und erreichen, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie den Mittelbau insgesamt stärken.
SPD
Siehe Antwort zu Frage 9
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 4
DIE LINKE
DIE LINKE verfolgt die Debatte mit großem Interesse, denn eine Departementstruktur hätte im Gegensatz zur Lehrstuhlstruktur einige Vorteile. Die Departmentstruktur könnte feudale Abhängigkeiten aufbrechen. Die Mitarbeiterstellen wären nicht mehr einzelnen Professuren zugeordnet, sondern dem Institut; persönliche Abhängigkeitsverhältnisse würden in kollektiv organisierte Institutsstrukturen überführt. Auch die Professor*innen würden profitieren: eine bessere Verteilung der Betreuungslasten und damit mehr Zeit für Forschung.
FDP
Entscheidungen betreffend Organisation und Ausgestaltung sollten den Hochschulen obliegen. Wichtig ist jedoch die Vernetzung und Kooperation innerhalb und zwischen den Hochschulen, denn nur durch das abgestimmte Vorgehen kann der Erfolg der gesamten Hochschule und auch die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.
AfD
Die AfD begrüßt den Wandel von der hierarchischen Struktur der Lehrstühle hin zum gleichberechtigten Kollegium eines Departments/Institutes.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
11. Wie lässt sich aus Ihrer Sicht erreichen, familienfreundliche(re) Rahmenbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen?
CDU
Auch für die CDU Hessen ist die Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung von zentraler Bedeutung. Um für Studierende verlässliche Karrierewege und Perspektiven zu schaffen, wurde die Kinderbetreuung an den hessischen Hochschulen in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert, um den Studienalltag im Bedarfsfall familienfreundlich gestalten zu können. So wurden z. B. mit Mitteln aus dem Hochschulbauprogramm HEUREKA auf Landesgrundstücken auch Kitas errichtet. Zudem unterstützt die CDU-geführte Landesregierung seit 2008 die Studentenwerke mit jährlich 500.000 Euro für die Einrichtung und Unterhaltung von Betreuungsplätzen.
Hessen investiert insgesamt so viel wie noch nie in gute Kinderbetreuung. Im Doppelhaushalt stellt die CDU-geführte Landesregierung insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit. Für die Beitragsbefreiung für sechs Stunden der drei Kindergartenjahre werden hiervon 440 Millionen Euro eingesetzt. Die restlichen Mittel fließen in die Betriebskostenförderung und die Qualitätssicherung der Kitas. Im Jahre 1998 wurden in diesem Bereich lediglich 65 Millionen Euro investiert.
Bei der Leistungsausstattung der Kindergärten liegt Hessen laut aktueller Studie der Bertelsmann-Stiftung über dem Bundesdurchschnitt. Im Hinblick auf den Personalschlüssel hat sich Hessen im Betrachtungszeitraum der fünf Jahre sogar verbessert. Im Bereich der Unterdreijährigen von 4,1 auf 3,9 und im Bereich der über Dreijährigen liegt Hessen trotz erheblich angestiegener Nachfrage stabil bei 9,7.
Eine qualitativ gute pädagogische Betreuung der Kinder ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher wird nochmals zusätzlich in die Qualität von Kindertageseinrichtungen investiert. So hebt die CDU-geführte Landesregierung die Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessive an, so dass sie von derzeit 100 Euro pro Jahr und Kind auf 170 Euro und im Jahr 2019 auf 225 Euro angehoben wird. Im Jahr 2020 stehen 300 Euro pro Jahr und Kind zur Verfügung. Dafür werden in Hessen in den kommenden beiden Jahren insgesamt 49 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investiert. Im Übrigen kann die Qualitätspauschale von den Kommunen und damit von den Einrichtungen frei, nicht gebunden an bestimmte Maßnahmen und ohne Verwendungsnachweise für mehr Qualität verwendet werden.
SPD
Die SPD will familienfreundliche Hochschulen, die attraktiv sind für Studierende, den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für Lehrende sowie Forschende. Wir setzen uns für eine flexible Studiengestaltung ein, die ein Teilzeitstudium sowie Maßnahmen zur familiengerechten Hochschule einschließlich einer integrierten Kinderbetreuung ermöglicht.
Wir wollen verbesserte Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen an den Hochschulen schaffen. Dazu gehören z. B. Telearbeitsplätze und eine lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung.
GRÜNE
Unser Ziel ist es, den Anteil von Kurzzeit- und Kettenbefristungen soweit wie möglich zu begrenzen. Auf Seiten der Beschäftigten sollen Stellen, die Daueraufgaben betreuen, möglichst in Dauerstellen ausgestaltet werden. Qualifikationsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind hingegen befristet und sollen so lange vereinbart werden, dass die angestrebte Qualifikation tatsächlich erreicht werden kann. Es müssen ausreichend Stellen für Qualifikationsprofessuren vorhanden sein, um talentierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in Hessen zu halten. Den akademischen Mittelbau unterhalb der Professur wollen wir als eigenständige, forschende Gruppe an allen Hochschulen stärken, indem wir hier attraktive Stellen ermöglichen und bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten eröffnen. Wir wollen unsere Ziele für faire Arbeitsbedingungen an den Hochschulen in einem Kodex für gute Arbeit zusammenführen und mit den Hochschulen und Personalvertretungen vereinbaren.
DIE LINKE
Um familienfreundlichere Rahmenbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen, sind erhebliche strukturelle Veränderungen im Wissenschaftssystem notwendig. Die langen Befristungsphasen mit einer hohen Abhängigkeit und der starke Wettbewerb um die wenigen Dauerstellen in der Wissenschaft haben in Verbindung mit der im Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht verbindlich festgeschriebenen familienpolitischen Komponente eine Situation geschaffen, unter der eine Familiengründung kaum möglich ist. Dies ist einer der Gründe warum viele Frauen ihre wissenschaftliche Karriere nach der Promotion abbrechen. Solange diese Bedingungen weiterhin gelten, ist an familienfreundlichere Rahmenbedingungen nicht zu denken.
FDP
Grundsätzlich wollen wir Freie Demokraten die hessischen Hochschulen bei den Möglichkeiten der Personalentwicklung durch die Hochschulautonomie stärken. Wir sind der Überzeugung, dass beste Lehre und beste Forschung nur verwirklicht werden können, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Wir möchten daher die Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die bereits angesprochenen Tenure-Track-Professuren bieten hierfür ebenso eine Möglichkeit wie die Flexibilisierung von Forschungs- und Lehranteilen. Den Bedürfnissen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss in verstärkter Form Rechnung getragen werden. Dies gilt auch für den sogenannten akademischen Mittelbau, dem bessere Karrierechancen und Arbeitsbedingungen geboten werden müssen. Den Hochschulen müssen dafür auch die rechtlichen Befugnisse übertragen werden, um diese Möglichkeiten realisieren zu können. Dazu gehört auch, dass die Position der Hochschulen im Rahmen der Berufungsverhandlungen gestärkt und Flexibilisierungen ermöglicht werden. Die Umsetzung von Vereinbarung von Familie und Beruf durch Kinderbetreuung, Elternzeiten und Dual-Career-Optionen sind darüber hinaus wichtige Voraussetzung um die Rahmenbedingungen für alle zu verbessern.
AfD
Die AfD tritt dafür ein, die Kitas an den Universitäten weiter ausbauen, damit allen Hochschulangehörigen, also Studierenden und Mitarbeitern, ein einklagbarer Anspruch auf einen (kostenfreien) Kitaplatz gewährleistet werden kann.
Studienbedingungen
12. Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um das zahlenmäßige Verhältnis von Studierenden zu Professorinnen und Professoren nachhaltig und deutlich zu verbessern?
CDU
Eine einseitige Betrachtung des Betreuungsverhältnisses zwischen zu Studierenden greift regelmäßig grundsätzlich zu kurz, sondern muss auch den erheblichen Aufwuchs im Bereich des wissenschaftlichen Personals berücksichtigen. Die Aussagekraft eines durch die Relation zwischen Studierenden einerseits und bestimmten Personalkategorien andererseits ermittelten Wertes hängt überdies von weiteren Faktoren ab, wie z. B. den fachlichen Ausrichtungen, der konkreten Ausgestaltung der Studienangebote und der durch das beteiligte Personal zu erbringenden Lehrleistung. Diese Faktoren haben gleichermaßen Einfluss auf den Studienerfolg.
Auf die stark gestiegene Grundfinanzierung der hessischen Hochschulen, die sich im Grundbudget wesentlich an der Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit festmacht, wurde bereits hingewiesen. Nicht unerwähnt bleiben darf in dem Zusammenhang, dass der aktuelle Hessische Hochschulpakt – bei gleichzeitiger Deckelung der Leistungszahl der Hochschulen – eine Steigerung des Teilbudgets Lehre im Erfolgsbudget der Hochschule durch die Verwendung von 30 Millionen Euro p.a. aus dem sogenannten HSP 2020 vorsieht.
Aus dem HSP 2020 wird den Hochschulen im Übrigen ein jährlicher Festbetrag von 200 Millionen Euro transparent und planbar für die Laufzeit des hessischen Hochschulpakts zur Verfügung gestellt – gerade um die Mehrbelastung auf Grund gestiegener Studierendenzahlen zu berücksichtigen.
Seit dem Wintersemester 2008/2009 stehen den Hochschulen des Landes überdies jährlich 92 Millionen Euro nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre“ (sog. QSL-Mittel) zur Verfügung. Diese Mittel sind von den Hochschulen zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden. Insbesondere sind sie verpflichtet, Voraussetzungen für die Studierenden zu schaffen, um in angemessener Zeit das Studium erfolgreich abschließen zu können. Aus diesen Mitteln haben die Hochschulen bereits dauerhafte Stellen bis zur Ebene der Professur geschaffen bzw. solche (mit-)finanziert; künftig sollen diese Mittel in noch stärkerem Maße für diesen Zweck genutzt werden.
Aber auch beim Personal wurden deutliche Verbesserungen erreicht bzw. angeschoben: Bereits im Haushalt 2015 wurde die Schaffung von 171 zusätzlichen Stellenhülsen für W2-Professuren beschlossen, mit denen die HAWn Beamtenstellen anbieten können, um hierdurch die Attraktivität der HAWn zur Einstellung von hochqualifizierten Professoren zu erhöhen. Zum Haushalt 2017 wurden insgesamt weitere 160 Stellenhülsen geschaffen, um die hessischen Hochschulen in die Lage zu versetzen, den weiterhin hohen Bestand an Studenten bewältigen zu können.
Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2018/19 wurden durch die Entfristung von einem Viertel der insgesamt 172 bislang bis Ende 2020 befristeten W2-Stellen an HAWen (43) bzw. die Verlängerung der Befristung auf das Jahr 2026 bei einem weiteren Viertel der Stellen (43) dauerhafte und hochwertige Beschäftigungsperspektiven für Professoren geschaffen. Hierfür sind in diesem und im nächsten Jahr jeweils 2 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen. Dies dürfte ebenfalls einen Beitrag zur Verbesserung der Betreuungsrelationen darstellen sowie die zusätzliche Gewinnung von Lehrpersonal erleichtern. Damit haben wir eine deutliche Verbesserung der Situation an den hessischen Hochschulen herbeiführen können.
Die Betreuungsrelation ist jedoch nicht nur davon abhängig, wie viele Mittel oder Stellen zur Beschäftigung von Personal zur Verfügung gestellt werden, sondern auch davon, ob qualifiziertes Personal für die Lehre gewonnen werden kann. Wir befürworten daher u. a. das Bund-Länder-Programm zur Unterstützung der Personalgewinnung und -entwicklung an den HAWn und begrüßen, dass die CDU-geführte Landesregierung dafür im Haushalt 2018/2019 bereits Vorsorge getroffen hat.
Hessenweit werden ca. 200 Professuren direkt aus HSP 2020-Mitteln finanziert. Um diese Erfolge und die damit verbundenen positiven Entwicklungen im Hochschulbereich fortzusetzen, ist eine dauerhafte Finanzierung unter Beteiligung des Bundes erforderlich. Die Verstetigung des Hochschulpakts ist für das deutsche Wissenschaftssystem daher von zentraler Bedeutung, denn sie sichert langfristig die Grundfinanzierung der Hochschulen.
Wir begrüßen vor diesem Hintergrund ausdrücklich die zwischen CDU/CSU und SPD für die neue Legislaturperiode auf Bundesebene vereinbarte Fortführung des HSP 2020. Bei den Verhandlungen wird aus unserer Sicht insbesondere zu prüfen sein, ob eine Flexibilisierung der Mittelverwendung erzielt werden kann. Das kürzlich veröffentliche Positionspapier des Wissenschaftsrates „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020“ enthält hierzu wichtige Vorschläge und Hinweise. Ziel sollte auch sein, den Verwaltungsaufwand für die Hochschulen deutlich zu reduzieren.
Wir setzen uns insgesamt dafür ein, dass mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse im Mittelbau geschaffen werden und werden weiterhin darauf hinwirken, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie den Mittelbau insgesamt stärken. Wie schon im laufenden Hessischen Hochschulpakt werden wir auch im Rahmen des neuen Paktes ab 2021 gemeinsam mit den hessischen Hochschulen eine zukunftsträchtige und verantwortungsvolle Personalentwicklung an den Hochschulen vorantreiben.
SPD
Bei der Betreuungsrelation an den deutschen Hochschulen klafft die Schere auseinander. Das Betreuungsverhältnis liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt bei 67 Studierenden pro Professor. Platz 1 im Ländervergleich belegt Thüringen mit 45 Studierenden. Hessen gehört seit Jahren zu den Schlusslichtern und belegt mit 71,7 Studierenden nur Platz 15.
Wir wollen in einem Stufenplan die Betreuungsrelationen schrittweise verbessern und auf ein international vergleichbares Niveau bringen. Darüber hinaus wollen wir die Mittel zur Qualitätsverbesserung verstetigen und an die gestiegenen Studierendenzahlen anpassen.
Aufgrund der inzwischen vorliegenden Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene gehen wir davon aus, dass es gelingt, die Bundesmittel dauerhaft zu verstetigen. Insgesamt wollen wir unsere bundespolitischen Möglichkeiten einsetzen, um das Kooperationsverbot komplett zu beseitigen und bei der Fortschreibung der Bundesmittel einen weiteren Anstieg zu erreichen.
In dem dann bestehenden Finanzrahmen wird es darum gehen, den Stufenplan zu realisieren, mit dem wir die Betreuungsrelationen schrittweise verbessern und diese gemeinsam mit den Kosten für Forschung und Digitalisierung und der Dynamisierung der QSL-Mittel in einen neuen Hochschulpakt zu fassen. Insgesamt gehen wir davon aus, dass selbst bei irgendwann sinkenden Studierendenzahlen das Plateau der Mittel für die Hochschulen stabil bleibt.
GRÜNE
Wir haben in der zurückliegenden Wahlperiode seit unserem Eintritt in die Landesregierung die Richtung der Hochschulfinanzierung geändert und eine stetig steigende Grundfinanzierung den Hochschulen zur Verfügung gestellt. Allein im Doppelhaushalt 2018/2019 werden die Hochschulbudgets um 68 Millionen Euro gesteigert. Dazu wurden auf Initiative unserer Fraktion in beiden Jahren 2 Millionen Euro zusätzlich zur Verbesserung der Lehre bereitgestellt. Für den Bereich der Qualifikationsprofessuren wurden 78 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für den Bereich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurden 43 Stellen im Doppelhaushalt unbefristet zur Verfügung gestellt. Durch den Haushaltsantrag, der auf Initiative unserer Fraktion gestellt wurde, sind kw-Vermerke bei 130 Professorenstellen gestrichen worden. Für die nächste Wahlperiode haben wir uns vorgenommen, diesen Weg der kontinuierlichen und zuverlässigen Steigerung der Grundfinanzierung sowie der Stellenausstattung der Hochschulen weiterzugehen. Wir wollen damit Planungssicherheit für die Hochschulen erreichen und damit unseren Hochschulen ermöglichen, diese Planungssicherheit an einen möglichst großen Kreis ihres Personals weitergeben zu können, um Daueraufgaben auch in Dauerstellen abbilden zu können.
Eine besondere Herausforderung für die Personalwirtschaft an unseren Hochschulen bildet derzeit die Unsicherheit in der Frage der Verstetigung des Bund-Länder-Hochschulpaktes 2020. Wir haben bereits zugesagt, dass wir landesseitig alles dafür tun wollen, um an dieser Stelle eine Anschlussregelung zu erreichen, die mindestens das gleiche Finanzvolumen beinhaltet.
Eine externe Qualitätssicherung ist auch zukünftig ein sinnvolles Instrument auf Ebene der Studiengänge und Institutionen. Daher soll die flächendeckend vorgeschriebene Akkreditierung der hessischen Studiengänge beibehalten werden. Der zukünftige Fokus der Akkreditierung soll – insbesondere bei Reakkreditierungen – weniger stark auf Formalitäten liegen und stattdessen stärker auf eine tatsächliche Verbesserung der Studienqualität sowie die Sicherstellung von politischen Zielsetzungen, wie einer erleichterten Mobilität und einer Sicherstellung der Chancengleichheit, liegen. Damit soll die administrative Belastung der Hochschulen durch das Verfahren der Akkreditierung soweit reduziert werden, wie dies mit den Zielen der Qualitätssicherung vereinbar ist. Darüber hinaus muss die Flexibilität zur Weiterentwicklung der Studiengänge auch zwischen den Akkreditierungen sichergestellt sein. Diese Änderungen sollen in Abstimmung mit den anderen Bundesländern verfolgt werden, um ein Auseinanderdriften der geltenden Regelungen zu vermeiden und stattdessen eine möglichst bundesweit einheitliche Lösung zu erreichen.
DIE LINKE
DIE LINKE will den Hochschulpakt 2020 als Teil der Grundfinanzierung der Hochschulen auf dem Niveau des Jahres 2017, in dem die Zahlungen des Bundes ihren Höhepunkt erreichen, einfrieren und verstetigen. In den Folgejahren ist eine jährliche Steigerung von drei Prozent vorzusehen, um die Preissteigerung auszugleichen.
Den Qualitätspakt Lehre will DIE LINKE durch eine über den Hochschulpakt 2020 hinausgehende langfristige Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen ersetzen. Ziel dieses Programms ist eine Reduzierung der Betreuungsquote von Studierenden pro wissenschaftlichen Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) auf 13 zu eins, wie es bereits in den 1980er Jahren bestand. Die Hälfte dieser Kosten, von geschätzten fünf Milliarden Euro, soll der Bund tragen, die andere Hälfte die Länder.
FDP
Wir sehen die Frage eng verbunden mit dem nachfolgenden Themenkomplex, der die Finanzierung der Hochschulen betrifft. Denn eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung eröffnet auch diesbezüglich Freiräume für die Hochschulen, notwendige Maßnahmen umzusetzen, die auch das Betreuungsverhältnis im Bereich der Lehre aber auch Forschung betreffen. Wenngleich sich die Qualität nicht nur an diesen konkreten Parameter messen lässt, sondern auch die anderen Rahmenbedingungen stimmen müssen.
AfD
Mehr Stellen im Mittelbau und mehr Professorenstellen, d.h. mehr in Bildung und Forschung investieren und nicht nur immer vollmundig ankündigen.
Finanzierung der Universitäten
13. Wie kann aus Ihrer Sicht das Problem der Unterfinanzierung hessischer Universitäten gelöst werden?
CDU
Die Hochschulpakte in Hessen sind und bleiben der Eckpfeiler der hessischen Hochschulfinanzierung und geben den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit. So ist im Zuge des derzeit laufenden hessischen Hochschulpaktes die Rekordsumme von rund 9 Milliarden Euro für die Hochschulen vereinbart worden. Allein im Jahr 2019 wird sich die Grundfinanzierung der Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auf 1,7 Milliarden Euro belaufen. Zum Vergleich: Kurz vor Übernahme der Regierungsverantwortung unter Führung der CDU Hessen standen im Jahre 1998 lediglich 963 Millionen Euro zur Verfügung. Als eines von wenigen Bundesländern hat Hessen zudem die dem Land im Zuge der BAföG-Reform zukommenden Mittel in Höhe von über 80 Millionen Euro pro Jahr vollständig im Hochschulbereich eingesetzt. Die stetigen Steigerungsraten in den vergangenen Jahren beweisen eindrucksvoll, dass für die CDU Hessen und die von ihr geführte Landesregierung der Hochschulbereich von herausragender Bedeutung ist. In den Hochschulpakten erfolgt in enger Abstimmung mit den Hochschulen eine Rahmenplanung und Schwerpunktsetzung. In den Verhandlungen zum nächsten Hessischen Hochschulpakt 2021 bis 2025 werden hierbei sicherlich auch Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelation, der Intensivierung der Forschungsförderung, der Weiterentwicklung der QSL-Mittel in Höhe von 92 Millionen Euro p. a. sowie einer etwaigen Fortentwicklung des Budgetierungsmodells und eine Stärkung des lebensbegleitenden Lernens durch die Hochschulen eine zentrale Rolle spielen müssen.
SPD
Die SPD will die Planbarkeit der Hochschulfinanzierung durch eine verlässliche Grundfinanzierung gegenüber den sonstigen Finanzierungsanteilen stärken. In die Finanzierung wollen wir alle Studierende, die nicht mehr als zwei Semester über der Regelstudienzeit sind, einbeziehen. Langfristig soll die Mittelberechnung an den in der Realität anfallenden Kosten ausgerichtet werden. Selbstverständlich streben wir eine Fortführung des Hochschulpaktes 2020 an. Um eine ausreichend dotierte Fortschreibung des Pakts zu erreichen, setzen wir uns weiter dafür ein, das Kooperationsverbot komplett abzuschaffen. In den Verhandlungen zum Hochschulpakt müssen der Aufbau und Betrieb der digitalen Infrastruktur einen eigenen Rahmen erhalten. Ferner streben wir eine gemeinsame Finanzierung für Angebote an, die über den Rahmen einer Hochschule hinausgehen (z.B. Streaming von Vorlesungen).
Für die SPD hat eine verlässliche Finanzierung der öffentlichen und gebührenfreien Hochschulen Priorität. Forschung und Lehre sind für uns gleichrangig und gleichwertig.
Wir haben im Moment an den hessischen Hochschulen rund 1.000 Studienplätze für die Humanmedizin. Wir wissen aber heute schon, dass wir mit diesen Plätzen den Bedarf an zukünftigen Ärztinnen und Ärzten nicht werden decken können. Dies liegt an verschiedenen Faktoren. Wir wollen die Zahl der Studienplätze erhöhen und streben zusätzliche Veränderungen im Ablauf des Medizinstudiums an. Dadurch erwarten wir, aufbauend aus Erfahrungen aus anderen Bundesländern, eine zusätzliche Stärkung des ländlichen Raums.
GRÜNE
Die hessischen Hochschulen standen vor mehr als zehn Jahren vor der Herausforderung, eine stark steigende Anzahl von Studierenden zu versorgen. Bund und Länder sind dieser Entwicklung mit dem Hochschulpakt 2020 begegnet. Entgegen den ursprünglichen Erwartungen, ist nicht erkennbar, dass sich die Anzahl der Studierenden in den nächsten Jahren reduzieren wird, sondern dass das hohe Niveau beibehalten wird. Wir GRÜNEN wollen ein Maximum an Planungssicherheit für unsere Hochschulen erreichen, damit Stellen besetzt werden können, Projekte fortgeführt werden und Studienangebote weiter entwickelt werden können. Darum muss der Bund-Länder-Hochschulpakt nicht nur verstetigt, sondern auch aufgestockt werden, um die Grundfinanzierung der Hochschulen gemeinsam zu sichern. Hessen hat mit einem eigenen Hessischen Hochschulpakt als erstes Land die Forderungen der großen Wissenschaftsorganisationen umgesetzt, den Hochschulen eine verlässlich steigende Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Diese sehr gute Finanzierung hat erhebliche Impulse in unser Hochschulsystem gebracht. Deshalb muss auch der Hessische Hochschulpakt fortgeführt werden, damit das Land weiter seinen Teil an der Finanzierung der Hochschulen beiträgt.
Wir GRÜNEN sind der Meinung, dass das finanzielle Auseinanderdriften von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen beendet werden muss. Die Grundfinanzierung der Hochschulen muss ausreichen, um gegen die Konkurrenz der außeruniversitären Forschungseinrichtungen bestehen zu können. Exzellente Forschung findet für uns GRÜNE nicht nur in wenigen vermeintlichen Eliteuniversitäten statt, sondern ist eine Aufgabe, die wir an vielen Hochschulen und Instituten unseres Landes verortet sehen.
Für das Ausbildungsprofil sind die Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie selbst verantwortlich. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Aufgrund der bundesweiten Lehrerknappheit haben wir in Hessen die Studienplätze für das Grund- und Förderschullehramt ausgeweitet und ebenso die Vollstudienplätze im Fach Humanmedizin. Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, die Studienplätze im Fach Humanmedizin um 10 Prozent aufzustocken, um dem Fachärztemangel wirksam entgegentreten zu können. Hier streben wir eine gemeinschaftliche Lösung aller Länder an, zusätzliche Studienplätze in der Medizin zu schaffen. Hessen bildet schon jetzt weit über Durchschnitt aus. Wir sind aber bereit, diese Leistung im Rahmen der Gesamtverantwortung der Länder nochmal zu erhöhen.
DIE LINKE
Angesichts der Schuldenbremse und des niedrigen Steuerniveaus, die die Länder zu einem restriktiven Kürzungskurs zwingen, muss der Bund hier eine stärkere Verantwortung übernehmen. Dazu wollen wir eine Verstetigung der ersten Säule des Hochschulpakts 2020 auf dem Niveau von 2017, ein Programm zur Reduzierung der Betreuungsrelationen an den Hochschulen (siehe Frage 9) sowie eine Wiedereinführung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau.
Zudem wollen wir ein Anreizprogramm des Bundes für 10.000 unbefristete Stellen jährlich. Hier könnte der Bund einen Anreiz über eine temporäre Mitfinanzierung von Stellen bieten, wenn diese als unbefristete bzw. Tenure-Stellen vergeben werden. Die Kosten dafür haben wir mit etwa 100 Mio. Euro jährlich angesetzt.
Drittmittel sollten wieder das „Sahnehäubchen“ werden, das auf einem guten Fundament der grundfinanzierten Wissenschaft aufbauen kann. Wir schlagen bereits seit langem vor, statt immer neuer Projektförderinitiativen wie dem Exzellenzwettbewerb oder dem Ausbau der DFG-Projektförderung, die Höhe der Gemeinkostenpauschalen den tatsächlichen Kosten anzunähern. Im Bereich der Projektförderung setzen wir uns für eine sofortige Anhebung der Overhead-Pauschalen von derzeit 20 auf 40 Prozent sowie perspektivisch auf 60 Prozent ein. Damit nähern wir uns einer Vollkostenfinanzierung an.
Um in Zukunft ein Auseinanderdriften der Hochschulen und der außeruniversitären Forschung zu verhindern, sollten Bund und Länder gemeinsam sowohl die Grundfinanzierung der Hochschulen als auch der außeruniversitären Forschung zukünftig jährlich um etwa drei Prozent anheben.
FDP
Wir Freie Demokraten setzen grundsätzlich auf die Autonomie der Hochschulen, so dass diese die Rahmenbedingungen eigenverantwortlich an den Bedürfnissen vor Ort gestalten können. Darüber hinaus sehen wir die Notwendigkeit, die Problemlagen im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Hochschulpakt und zu den Zielvereinbarungen einzubeziehen. Darüber hinaus ist es jedoch notwendig, die Finanzierung des Hochschulsystems anzugehen, um eine auskömmliche und bedarfsgerechte Mittelvergabe zu realisieren. Im Zuge dessen können dann auch notwendige Veränderungen z.B. im Lehrdeputat und mit Blick auf Personalentwicklung und –einstellung umsetzt werden. Denn der Wettbewerb um die besten Köpfe gilt sowohl für die Studierenden als auch Professoren und den Mittelbau.
Wir Freie Demokraten möchten den Hessischen Hochschulpakt, der sich bewährt hat, unter Einbeziehung aller hessischen Hochschulen und Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen fortführen. Die Hochschulen brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Jedoch gilt es, bei der staatlichen Hochschulfinanzierung die Clusterpreise für die unterschiedlichen Hochschulen neu auszutarieren. Dabei geht es nicht um Gleichmacherei, sondern um die Berücksichtigung der Besonderheiten in der Hochschullandschaft, da die Grundlagenforschung in vielen Fällen aufwendiger ist und sich schlechter durch Drittmittel finanzieren lässt als in anderen Bereichen. Wir streben im nächsten Hochschulpakt die Weiterentwicklung der Kennzahlen an, mit denen die Leistung der Hochschule in Forschung und Lehre gemessen wird. Die Hochschulen sollen in den Wettbewerb um die besten Studierenden, Mitarbeiter und Wissenschaftler treten. Deshalb müssen Anreize für die Steigerung der Qualität von Forschung und Lehre verstärkt und der Wettbewerb um die besten Leistungen in der Forschung, aber auch in der Lehre gefördert werden. Dabei sehen wir Forschung und Lehre in ihrer Bedeutung als gleichwertig an.
Auch vor dem Hintergrund der vorangegangenen Themen wie z.B. Studienbedingungen und der Bedeutung des Wissenschaftsstandorts Hessen ist es notwendig noch einmal grundlegend auf unsere Forderungen hinsichtlich der Hochschulfinanzierung eingehen. Ziel der Freien Demokraten ist, dass jeder junge Mensch, der studieren will und dazu fachlich in der Lage ist, auch studieren kann. Um optimale Studienbedingungen zu ermöglichen, setzen wir auch weiterhin auf pragmatische Lösungen wie überlappende Berufungen (d. h. Neubesetzungen von Professorenstellen, die erst in einigen Jahren auslaufen) und zusätzliche Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau. Vor diesem Hintergrund teilen wir die Einschätzung, dass die Qualität des Studiums und die notwendige Verbesserung der Betreuungsrelation nicht von der Frage der Grundfinanzierung zu trennen ist, sondern dass bedarfsbezogen das Konzept des verlässlich finanzierten Mittelaufwuchses, wie im derzeitigen Hessischen Hochschulpakt vereinbart, überprüft und weiterentwickelt werden muss. Die QSL-Mittel sind auch zukünftig bereitzustellen und nicht gegenzurechnen.
Die Finanzmittel aus dem Hochschulpakt 2020 des Bundes müssen verstetigt und in voller Höhe durch zusätzliche Mittel aus dem Landesetat kofinanziert werden. Wir sind der Überzeugung, dass das Land hier Verantwortung übernehmen und sich aktiv auf Bundesebene dafür einsetzen muss, dass die Fortführung von Programmen zugesichert wird. Kurzfristige Entscheidungen gefährden die Planungssicherheit der Hochschulen und verengen deren Spielräume in Hinblick auf die Verbesserung der Qualität der Lehre und Forschung sowie die Gewinnung von herausragendem Personal.
Aber neben der Fortführung des Bund-Länder-Paktes setzen wir Freie Demokraten auf die Veränderung des Finanzierungssystems. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Hochschulfinanzierung zwischen Land und Bund neu geregelt wird, denn der Staat muss für jeden Studierenden, der sich für ein Studium in zertifizierter Qualität entscheidet, konsequent und trägerunabhängig die Kosten nach dem Modell „Geld folgt Student“ (GefoS) an die entsprechende Bildungseinrichtung zahlen. Dabei hängt die Höhe des Semesterbetrags vom jeweiligen Fach ab (Clusterpreis) und wird deutschlandweit einheitlich festgesetzt.
AfD
Hessen muss, wie im Übrigen alle Bundesländer, seine Ankündigungen wahrmachen und (noch) mehr in die universitäre Bildung investieren. Bei den Investitionen sind neben der Hardware (= Gebäude) vermehrt Investitionen in die Software (= das Personal) nötig.
Die Humanmedizin ist ein gutes Beispiel dafür, wie notwendig es wäre, die Zahl der Studienplätze zu erhöhen. Man könnte es, bösartig formuliert, als Neokolonialismus bezeichnen, wenn ein reiches Land wie Deutschland meint, nicht die Mittel für die Ausbildung der notwendigen Zahl an Ärzten aufbringen zu können und stattdessen den Bedarf mit Ärzten aus anderen, oftmals sehr armen Ländern, die auf diese Ärzte existentiell angewiesen sind, decken zu können.
14. Wie stehen Sie zu den deutlichen Finanzierungsunterschieden zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
CDU
Unser Anspruch bleibt es auch in Zukunft, Spitzenland in Wissenschaft und Forschung zu bleiben. Innovationen von heute sichern die Arbeitsplätze von morgen. Wir stehen daher für verlässliche, gut ausgestattete Hochschulen, gerade auch im Bereich der Grundfinanzierung. In der Fortschreibung des Hessischen Hochschulpaktes für die Jahre 2021 bis 2025 soll die vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit mit den Hochschulen fortgesetzt werden. Unser Ziel dabei ist es, Hessens Spitzenniveau in Deutschland zu verteidigen. Hessen hat als erstes Land den Vorschlag des Wissenschaftsrates, der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. – Nationale Akademie der Wissenschaften –, der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. sowie der Hochschulrektorenkonferenz aufgenommen, den hessischen Hochschulen über die Laufzeit des Paktes einen Zuschlag zur Grundfinanzierung in Höhe von 1 Prozent oberhalb der jährlichen Inflationsrate (max. 3 Prozent) zuzusichern. Für den Fall einer niedrigen Inflationsrate wird den Hochschulen darüber hinaus garantiert, dass die Tarif- und Besoldungssteigerungen auf jeden Fall berücksichtigt werden. Es ist aus unserer Sicht richtig, dass die Mittel für die außeruniversitäre Forschung in den vergangenen Jahren z. B. im Rahmen des „Paktes für Forschung und Innovation“ signifikant erhöht wurden. Die Hochschulen sind aus unserer Sicht jedoch der Kern des Wissenschaftssystems. Daher muss ihnen jetzt eine bessere Unterstützung zuteilwerden.
SPD
Siehe Antwort zu Frage 13
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 13
DIE LINKE
DIE LINKE sieht die unterschiedliche Finanzausstattung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht als Ursache von Problemen im Wissenschaftssystem. Es darf nicht um einen Wettbewerb von Hochschulen mit der außeruniversitären Forschung gehen, sondern um die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Einrichtungen. Angesichts der Schuldenbremse und des niedrigen Steuerniveaus, die die Länder zu einem restriktiven Kürzungskurs zwingen, ist die Unterfinanzierung der Hochschulen durch die steigenden Studierendenzahlen der vergangenen zehn Jahren weiter angestiegen. Diese muss dringend beendet werden, damit an Hochschulen wieder gute Forschungs- und Lehrbedingungen existieren. Besonders der Bund ist hier in der Pflicht, eine stärkere Verantwortung zu übernehmen. Wichtig ist hierbei vor allem eine dauerhafte und signifikante Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen.
FDP
Wir Freie Demokraten sehen in der Weiterentwicklung der Grundfinanzierung der Hochschulen auch die Notwendigkeit, die Forschung einzubeziehen, denn Lehre und Forschung gehören für uns zusammen, wenn es um die weltbeste Bildung für Studierende geht.
Wir wollen die Landes-Offensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz (LOEWE) mit den LOEWE-Zentren und Schwerpunkten fortführen. Die wissenschaftliche Exzellenz muss jedoch auch nach dem Auslaufen der zugesagten Projektfinanzierungen nachhaltig gesichert werden.
Exzellente Forschung und Lehre braucht aber neben Landes- und Bundesmitteln auch Drittmittel. Diese stellen nach Auffassung der Freien Demokraten ein wesentliches Element des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen und eine wichtige zusätzliche Finanzquelle dar. An dieser Finanzierungsäule werden wir auch in Zukunft festhalten. Die Hochschulen sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre langfristig eigenes Vermögen bilden. Hochschulsponsoring sehen wir als Bereicherung und darf deshalb nicht durch bürokratische Hemmnisse behindert werden. Die Einrichtung von Stiftungsprofessuren unterstützen wir. Es gilt dabei, die Freiheit der Wissenschaft und Forschung zu wahren. Sie steht nicht zur Disposition.
AfD
Siehe Antwort zu Frage 13
15. Ist eine Erhöhung der Absolventenzahlen bei auf dem Arbeitsmarkt sehr nachgefragten Abschlüssen, wie beispielsweise Humanmedizin, aus Ihrer Sicht sinnvoll und finanzierbar?
CDU
Aus Sicht der CDU Hessen geht es im Hinblick auf sinkende Auszubildendenzahlen in der Beruflichen Bildung bei gleichzeitig hoher Zahl an offenen Ausbildungsstellen sowie angesichts einer weiterhin hohen Zahl an Studienabbrechern und -zweiflern nicht darum, schlicht quantitativ noch mehr Menschen den Zugang zu einem Studium zu ermöglichen. Vielmehr müssen eine gute Berufswahlberatung und -orientierung in der Schule und ein hohes Maß an Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung das Ziel sein. Sowohl beruflich Qualifizierte als auch Akademiker werden auf dem Arbeitsmarkt benötigt und kein Ausbildungsweg hat einen höheren Stellenwert als ein anderer. Beide Wege eröffnen attraktive Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Es ist daher konsequent, die Durchlässigkeit zwischen beiden Wegen zu erhöhen, wie es bereits 2005 für Absolventen der Meisterprüfung und 2010 für vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung in Hessen erfolgt ist. Mit der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) 2015 haben wir auch beruflich Qualifizierten mit mittlerem Schulabschluss und qualifiziertem Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer Abschlussnote von 2,5 (oder besser) den Zugang zur akademischen Bildung an Hochschulen erleichtert. Die Studierenden verpflichten sich hierbei, im ersten Semester mindestens 18 oder im ersten Studienjahr 30 Leistungspunkte nach ECTS zu erbringen. Die Evaluierung dieses Versuches soll bis zum Ende des Sommersemesters 2020/21 abgeschlossen sein. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sich die hessischen Hochschulen durch Orientierungsphasen, Brückenkurse vor Aufnahme des Studiums, unterstützende Beratungsangebote, Lerngruppen, Tutorien, familiengerechte Strukturen, flexible Zeitformate, innovative Lehr- und Lernformen („Blended Learning“ u. a.) sowie weitere Angebote und Maßnahmen generell den mit zunehmend unterschiedlichen Erfahrungshorizonten und Lebenswirklichkeiten ihrer Studierenden verbundenen Herausforderungen stellen. Diese Angebote leisten ebenso wie das in dieser Legislaturperiode initiierte Orientierungsstudium einen wichtigen Beitrag zu Studienerfolg und -zufriedenheit.
SPD
Siehe Antwort zu Frage 13
GRÜNE
Siehe Antwort zu Frage 13
DIE LINKE
DIE LINKE setzt sich für die Abschaffung und/oder Aufweichung von unnötig hohen Hürden zur Studienaufnahme ein. Hierzu gehört beispielsweise auch der sehr strenge Numerus Clausus für Humanmedizin. Die Ermöglichung der Studienaufnahme für breitere Teile der Bevölkerung führt auch zu einer Erhöhung der Absolventenzahl.
FDP
Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel erscheint es notwendig, die Absolventenzahlen zu erhöhen. Jedoch ist Voraussetzung dafür, dass es eine verlässliche Bedarfsplanung gibt und darüber hinaus auch Maßnahmen der beruflichen Weiterqualifizierung entwickelt werden. Fest steht für uns Freie Demokraten, dass es keine qualitativen Abstriche bei der Erlangung der Abschlüsse geben darf und deshalb müssen die Fragen der Realisierbarkeit und der Finanzierbarkeit von Beginn an gelöst werden.
AfD
Siehe Antwort zu Frage 13
Forschungsförderung
16. Sollte es weiterhin Programme zur Förderung von Exzellenzuniversitäten geben? Falls ja, sehen Sie Änderungsbedarf im Vergleich zu der bisherigen Ausgestaltung?
CDU
Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder ist für die deutschen Universitäten insgesamt ein erfolgreiches Programm. Sie konnten ihre Forschung sichtbarer machen und leistungsfähiger gestalten. Mit insgesamt vier Exzellenzclustern und drei Graduiertenschulen konnten sich auch die hessischen Universitäten bundesweit profilieren und ihre exzellente Forschung in den geförderten Bereichen vertiefen. Im Zeitraum 2006 bis 2017 haben die erfolgreichen Hochschulen in Hessen im Rahmen des Programmes hierfür rund 279 Millionen Euro erhalten, davon 71 Millionen Euro Landesmittel als Kofinanzierung. Das Programm trug auf diese Weise zur besseren, auch internationalen Sichtbarkeit der hessischen Universitäten bei.
Im Spitzenforschungsprogramm Exzellenzstrategie konnte nun der Fortsetzungsantrag „Cardio-Pulmonales Institut“ der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Goethe-Universität Frankfurt die Exzellenzkommission überzeugen. Er erhält damit zunächst bis zum Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von rund 45 Millionen Euro.
Wir werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verpflichtungen aus den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Exzellenzinitiative und zur Exzellenzstrategie zu erfüllen und auch weiterhin die entsprechenden Mittel zur Kofinanzierung bereitstellen.
SPD
Das schlechte Abschneiden Hessens in der letzten Runde der Exzellenzinitiative zeigt, dass zwar viel in Hochglanzbroschüren, aber viel zu wenig in die Hochschulen selbst investiert wird. Von den 195 Anträgen von 63 Universitäten in ganz Deutschland sind 57 Exzellenzcluster zur Förderung ausgewählt worden, darunter befand sich aber nur ein einziges Vorhaben aus Hessen, ein Verbundprojekt der Universitäten Gießen und Frankfurt mit dem Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung. Alle anderen hessischen Hochschulen gingen leer aus. Bei uns bestehen darüber hinaus grundsätzlich Bedenken an der Konzeption der Exzellenzinitiative.
Für uns sind, wie bereits oben erwähnt, Forschung und Lehre gleichrangig und gleichwertig. Spitzenforschung und die damit verbundenen Forschungsschwerpunkte wollen wir nachhaltig fördern und besondere Leistungen in der Lehre auch honorieren. Dabei setzen wir erst einmal auf eine auskömmliche Finanzierung sowohl von Forschung und Lehre. Zusatzprogramme hatten bisher Anstoßcharakter. Langfristig wollen wir Forschungsförderung wie LOEWE zu einer langfristigen Orientierung weiterentwickeln. Außerdem wollen wir die Anstöße gesellschaftlicher Gruppen mit einbeziehen.
GRÜNE
Wir bekennen uns neben einer auskömmlichen Forschungsförderung in der allgemeinen Hochschulfinanzierung zu Instrumenten der besonderen Förderung der Spitzenforschung. Das LOEWE-Programm hat bereits viele Forschungsprojekte erfolgreich angestoßen. Von 2008 bis 2017 investierte das Land 729 Millionen Euro in insgesamt 29 lebenswissenschaftliche Projekte des Forschungsprogramms. Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir künftig darauf legen, Nachsteuerung dahingehend auf den Weg zu bringen, dass erfolgreiche Zentren und Cluster mehr noch als bisher verstetigt werden. Um dies zu erreichen, müssen die bisherigen Förderdauern durch Aufbauphasen und Übergangsphasen ergänzt werden. Gleichzeitig ist es uns GRÜNEN wichtig, dass die Strategie zur Stärkung der Grundfinanzierung der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften fortgeführt werden muss. Hochschulen benötigen zur Entwicklung ihrer Forschung Planungssicherheit und ein belastbares Fundament in der Grundfinanzierung.
DIE LINKE
DIE LINKE lehnt eine Hierarchisierung im Hochschulsystem grundsätzlich ab. Die Förderung von Eliteschulen und Exzellenzhochschulen hat bisher immer die soziale Selektion im Bildungssystem und später in der Gesellschaft befördert. Auch aus diesem Grund setzt sich DIE LINKE für eine stärkere Berücksichtigung von förderbedürftigen Regionen bei der Finanzierung von Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie der Forschungsförderung ein.
FDP
Wir Freie Demokraten sehen Programme, die Anreize zur Spitzenforschung aber auch zur exzellenten Lehre schaffen, grundsätzlich als positiv an und werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass diese weiterentwickelt werden. Aber mit Blick auf die hessischen Universitäten sehen wir auch die Notwendigkeit, die Gründe für ein Scheitern zu untersuchen und Maßnahmen zu entwickeln, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen gestärkt werden kann. Hier sehen wir Anknüpfungspunkte zu den Parametern des Hochschulpaktes und zur fehlenden Zukunftsvision der Landesregierung zum Wissenschaftsstandort Hessen.
AfD
Das Loewe-Programm ist gut und soll weitergeführt werden. Es darf aber nicht zulasten der Grundausstattung der Universitäten gehen, denn hier gibt es erheblichen Nachholbedarf.